AGB ́s Wassersport Hennesee
§1 Kursteilnehmer-und Mieterkreis
Teilnahme-und Mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist und den Sport ohne Gefahr für sich und andere ausüben kann. Sollten mögliche Einschränkungen der voraus benannten Art bestehen, sind sie dem Ausbilder mitzuteilen. Weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Kurs ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters schriftlich erforderlich. Sollten meteorologische Widrigkeiten zum Abbruch des Kurses führen, übernimmt “Wassersport Hennesee” keine Haftung.
§2 Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
Die Anmeldung zu einem Kurs bedarf der Schriftform (auch Internet-Anmeldeformular). Gleiches
gilt für Abschluss eines Mietvertrages. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt innerhalb7 Tagen vor Kursbeginn/ Mietbeginn fallen 80% und bei Stornierung bis 8 Tage vor Kursbeginn 50 % der Kurskosten an. Erscheinst Du zum Kurs nicht (ohne Rücktritt) fallen 95% der Kurskosten an.
Natürlich wollen wir unseren Gästen immer entgegenkommen und bieten folgende freiwillige Kulanzlösung bei nachgewiesenem Rücktritt an:
Bei Umbuchung eines Kurses mit Kursstart innerhalb von 366 Tagen nach dem zurückgetretenen Termin, fällt eine Umbuchungsgebühr von 20,-€ pro Person (zuzüglich eventueller höherer Kurskosten) an –keine Stornokosten! Der Rücktritt hat schriftlich und nachweislich (Einschreiben) zuerfolgen. Im Falle höherer Gewalt, Umweltaspekten, behördlichen Entscheidungen werden geleistete Zahlungen nicht erstattet. Ein Ausgleich in Form eines ähnlichen Angebotes wird vom “Wassersport Hennesee” angestrebt. Mengenrabatte und Gutscheine sind nicht miteinander kombinierbar!
§3 Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Bei allen Kursen sind Schwimmwestenanzulegen. Brillen sind gegen Verlust zu sichern.
§4 Mediationsklausel / Schlichtungsklausel
Können sich die Vertragsparteien nicht über die Auslegung und Abwicklung gütlich einigen,
verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges mit Anwälten und Gerichten, ihre Probleme in einer Wirtschaftsmediation zu schlichten. NachBeantragung einer Mediation durch eine der Vertragsparteien verpflichten sich die Parteien, sich innerhalb von 18 Tagen auf einen Mediator zu einigen. Ist diese Einigung nicht möglich, lassen sich die Parteien einen Wirtschaftsmediator von der IHK vorschlagen. Die Kosten der Mediation tragen die Parteien je zur Hälfte. Erst wenn die Mediation, egal aus welchem Grund, gescheitert ist, ist der Rechtsweg zu Gerichten möglich.
§5 Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Materials wird durch regelmäßige Inspektion sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, das Material vor Nutzung zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich verhaltenswidrig verhalten den Anweisungen der Lehrer nicht folgen oder sich und andere gefährden oder das Material beschädigen, werden von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen.
§6 Haftung
Wir haften für die gewissenhafte Lehrgangs-und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Ausbilder, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektion zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Materials. Der Teilnehmer/ Mieter verpflichtet sich, das Material wie sein Eigentum nach allen Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
§7 Zusätzliche Vermietbedingungen
“Wassersport Hennesee” ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Ausrüstung zuverweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation, mangelnde Beherrschung des Materials, Verletzung der Ausweich-und Fahrregeln, Gefährdung Anderer des Mieter hinsichtlich der sicheren Nutzung der Ausrüstung offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten. Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische
Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Mitnutzer einzustehen. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Die Teilnahme an Regatten oder sonstigen Veranstaltungen ist untersagt. Die Mietgegenstände und das Material sind nicht durch “Wassersport Hennesee” versichert. Der Mieter hat selbst für eine entsprechende Versicherung und Deckung zu sorgen. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Versicherung, welche die entsprechende Sportart mit abdeckt! Der Mieter übernimmt den Mietgegenstand so wie besichtigt. Bei Diebstahl des Mietgegenstandes haftet der Mieter. Für Schäden (einschließlich Ausfall-und Folgeschäden) an dem Material und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/ Mieter persönlich.
§8 Bild- und Videomaterial
Der Kursteilnehmer/Mieter erlaubt Wassersport Hennesee, Bild- und Videomaterial das während des Kurses/Vermietung aufgenommen wird auf der Homepage und/oder bei Facebook zu veröffentlichen. Wassersport Hennesee versichert dieses Material nicht an Dritte weiterzugeben.
§9 Kontaktdaten
Der Kursteilnehmer/Mieter erlaubt Wassersport Hennesee, Namen, Telefonnummer und E-Mail zu speichern und Kontakt über Messenger wie Whats App ect. aufzunehmen. Wassersport Hennesee versichert, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben.
§10 Salvatoresche Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen Stand: 21.05.2018